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Nordelbische Kirche warnt vor verkürzter Diskussion um Staatsleistungen

26.07.2010 | Kiel (tk). Angesichts einer Diskussion über Staatsleistungen an Kirchen hat die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche vor einer undifferenzierten Betrachtungsweise gewarnt.

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In Schleswig-Holstein bekommt die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche derzeit jährlich rund 11 Millionen Euro an Staatsleistungen. Die Grundlage dafür ist der Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den evangelischen Landeskirchen in Schleswig-Holstein von 1957. In diesem Vertrag werden bestimmte Verpflichtungen vom Staat auf die Kirche übertragen. Im Vertrag heißt es wörtlich: „Die Kirchen stellen das Land von allen Verpflichtungen zu Geld- und Sachleistungen an die Kirchengemeinden, die Pfarr- und Küsterstellen, insbesondere von denen zur baulichen Unterhaltung von Gebäuden frei.“

Die Staatsleistungen tragen der Tatsache Rechnung, dass die Nordelbische Kirche bestimmte Verpflichtungen für die ganze Gesellschaft übernommen hat. Ein Beispiel ist die Denkmalpflege: Als größter Denkmaleigentümer in Schleswig-Holstein wendet die Nordelbische Kirche jährlich mehr als 13 Millionen Euro für den Bauunterhalt denkmalgeschützter kirchlicher Gebäude sowie weitere 450.000 Euro für die Restaurierung denkmalgeschützter Ausstattung auf.

Ein weiteres Beispiel sind die evangelischen Kindertagesstätten: 2008 flossen rund 9,4 Millionen Euro an Kirchensteuermitteln in den Ausbau und Erhalt dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe. Dies geschah zusätzlich zu den Mitteln, mit denen der Staat den Betrieb der Kindertagesstätten refinanziert, und schlägt sich in einer besseren Ausstattung und in einer besseren Qualifikation der Mitarbeitenden nieder.

Die Staatsleistungen an die Kirchen in Schleswig-Holstein, dessen Einwohnerinnen und Einwohner in großer Mehrheit einer Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, sind daher keine historische Altlast. Sie sind vielmehr ein Ergebnis dessen, dass der Staat bestimmte Verpflichtungen an die Kirche übertragen hat. Mit dieser Aufgabenteilung ist Schleswig-Holstein seit mehr als 50 Jahren gut gefahren und wird auch künftig davon profitieren.



 

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