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Kirchenkreise

Die elf neuen Gross-Kirchenkreise
Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg
Kirchenkreis Ostholstein
Kirchenkreis Plön-Segeberg
Kirchenkreis Hamburg-Ost
Kirchenkreis Hamburg-West/Südholstein
Kirchenkreis Altholstein
Kirchenkreis Rantzau-Münsterdorf
Kirchenkreis Rendsburg-Eckernförde
Kirchenkreis Dithmarschen
Kirchenkreis Schleswig-Flensburg
Kirchenkreis Nordfriesland

Der Kirchenkreis wird von der Kirchenkreissynode, dem Kirchenkreisvorstand und dem Propst geleitet.

Die Kirchenkreissynode hat je nach Größe des Kirchenkreises zwischen 44 und 154 Mitglieder, die von den Kirchenvorständen, den Pastoren und Mitarbeitern gewählt werden. Sie legt die Verteilung der Finanzmittel an die Krchengemeinden fest, beschließt über Pfarrstellen und gesamtkirchliche Einrichtungen im Kirchenkreis. Sie wählt auch den Propst und die Mitglieder des Kirchenkreisvorstandes. Sie kann zu Fragen des kirchlichen und öffentlichen Lebens Stellung nehmen.
Der Propst ist ein Pastor oder eine Pastorin, dem/der für zehn Jahre der leitende geistliche Dienst im Kirchenkreis übertragen wird. Er wirkt bei der Besetzung der Pfarrstellen mit, besucht und berät die Gemeinden.

Der Kirchenkreisvorstand hat mindestens sieben Mitglieder. Ihm gehören der Propst und sein Stellvertreter an. Die übrigen Mitglieder werden aus der Mitte der Kirchenkreissynode gewählt. Der Kirchenkreisvorstand stellt den Haushalt und Stellenplan des Kirchenkreises auf und führt die Beschlüsse der Kirchenkreissynode durch. Er verwaltet die Angelegenheiten des Kirchenkreises, führt die Aufsicht über die Kirchengemeinden und MitarbeiterInnen des Kirchenkreises und achtet auf die Ausführung der Verwaltungsmaßnahmen des Nordelbischen Kirchenamtes.

Die Adressen aller nordelbischen Kirchenkreise finden Sie im Nordelbischen Adressenwerk online:


+)Nordelbischen Adressenwerk online: Kirchenkreise

kurz & knapp

Kirchenkreise

Die Kirchengemeinden einer Region sind zu einem der 11 Kirchenkreise zusammengeschlossen. Der Kirchenkreis ist der Aufsicht- und Verwaltungsbezirk der Nordelbischen Kirche. Er unterstützt die Kirchengemeinden und ist für alle Aufgaben zuständig, die den örtlichen Bereich der Kirchengemeinde überschreiten.