Ab Sonntag gilt neue Bäderregelung
30.07.2010 | Schwerin. In Mecklenburg-Vorpommern gilt ab Sonntag eine neue Bäderregelung, die die Ladenöffnung an Sonntagen zeitlich und räumlich einschränkt.
Danach dürfen die Geschäfte zwischen März und Oktober an bis zu 29 Sonntagen in 96 Orten und Ortsteilen in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet werden. Bislang waren in dem Bundesland Ladenöffnungen an bis zu 45 Sonntagen in 149 Orten zwischen 11.30 und 18.30 Uhr möglich.
In den Welterbestädten Wismar und Stralsund können die Geschäfte künftig zwischen März und Oktober an bis zu 16 Sonntagen öffnen. In den Zentren von Rostock, Schwerin, Greifswald und Neubrandenburg gilt die Regelung für bis zu sechs Sonntage. Das Warenangebot sei auf den für die Region typischen touristischen Bedarf beschränkt. Zudem gewährt das neue Ladenöffnungsgesetz für alle Orte des Landes die Möglichkeit, an vier Sonntagen im Jahr die Geschäfte zu öffnen.
Die Verordnung sei das Ergebnis von Gesprächen mit Kammern und Verbänden, Kirchen und Gewerkschaften, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel (CDU) am Freitag in Schwerin. Die beiden evangelischen Landeskirchen in Mecklenburg-Vorpommern hatten bereits angekündigt, nicht gegen die neue Regelung klagen zu wollen. Von der katholischen Kirche war bislang noch keine abschließende Stellungnahme zu erhalten.
Die bisherige Bäderregelung war im April vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald für unzulässig erklärt worden. In der Urteilsbegründung hieß es, die Verordnung lasse nicht den erforderlichen "Charakter einer Ausnahmeregelung" erkennen. Die beiden evangelischen Kirchen im Nordosten und die katholischen Erzbistümer Hamburg und Berlin hatten gegen die Bäderregelung geklagt, weil sie die gesetzlich geschützte Sonntagsruhe gefährdet sahen.
Verkauft werden dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen Nahrungs- und Genussmittel, Zeitungen und Zeitschriften, Sportausrüstung, Spielwaren, Uhren und Geschenkartikel. Geschäfte, die Hausgeräte, Kühlschränke, Hi-Fi-Technik und TV-Geräte anbieten, müssen hingegen sonntags geschlossen bleiben. Das gilt zudem für alle Baumärkte sowie Möbel- und Autohäuser wie auch für alle Geschäfte mit mehr als 1.500 Quadratmetern Verkaufsfläche, nicht aber für Erlebnisparks und Erlebnishöfe.
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- Datum 30.07.2010
- Quelle epd
- Autorinnen epd Nord | Jörg Fenske
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