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Missbrauch

Kirchenleitung legt Zwischenbericht vor

30.07.2010 | Kiel. Eine Kieler Anwaltskanzlei soll die Missbrauchsvorwürfe gegen den Ahrensburger Pastor Dieter K. unabhängig von kirchlichen Stellen untersuchen.

Geprüft werden soll, welche Konsequenzen gezogen werden müssen, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten dreiseitigen Zwischenbericht der Nordelbischen Kirchenleitung. Dazu zähle auch eine Überprüfung der kirchlichen Strukturen.

Die Kirche müsse "um der Opfer und um unserer eigenen Glaubwürdigkeit willen" alles tun, um die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs aufzuklären, sagte Nordelbiens Bischof Gerhard Ulrich. Der Ahrensburger Pastor Dieter K. soll von Ende der 70er bis Mitte der 80er Jahre zahlreiche minderjährige Jungen und Mädchen sexuell missbraucht haben, darunter auch seine eigenen Stiefsöhne. Als Konsequenz war die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen vor zwei Wochen zurückgetreten.

Gegen Pastor K. läuft ein Disziplinarverfahren, dessen Ergebnis Ende August vorliegen soll. Strafrechtlich sind die Taten verjährt. Ein weiteres Verfahren betrifft seinen damaligen Amtsbruder Friedrich Franz H., der von dem Missbrauch gewusst haben soll. Ob es weitere Disziplinarverfahren geben wird, ist derzeit noch offen.

Ungeklärt ist bislang die Frage, warum Pastor K. nach Bekanntwerden erster Vorwürfe 1999 als Seelsorger in die Jugendstrafanstalt Schleswig versetzt wurde. Auch hat er noch weitere vier Jahre Religion am Ahrensburger Gymnasium unterrichtet. Bislang sind keine Akten über die Versetzung gefunden worden. Personalentscheidungen ohne Dokumentation, so heißt es in dem Bericht der Kirchenleitung, seien auch zu dieser Zeit schon unzulässig gewesen.

Die damalige Pröpstin Heide Emse hatte Pastor K. unmittelbar nach Bekanntwerden erster Vorwürfe 1999 aus der Gemeinde versetzen lassen. Sie hatte allerdings keine Strafanzeige gestellt. Ursprünglich sollte Pastor K. ein Konzept für die Strafgefangenen-Seelsorge erarbeiten. Der 72-jährige Ruhestandspastor selbst wollte sich bislang zu den Vorfällen nicht äußern. Erst in dieser Woche wurde bekannt, dass er noch im April dieses Jahres in Pronstorf (Kreis Segeberg) als Urlaubsvertretung Gottesdienste geleitet hat. Bereits im März waren die Ermittlungen durch den Brief eines Opfers ausgelöst worden.

Mit der Untersuchung der Vorfälle hat die Kirchenleitung die Anwaltskanzlei Brock Müller Ziegenbein beauftragt, die ihren Schwerpunkt im Wirtschafts- und Arbeitsrecht hat. Als Konsequenz werden auch zwei unabhängige Ombudsfrauen in Hamburg und Schleswig-Holstein zum 1. August ihre Tätigkeit aufnehmen. An sie können sich Opfer sexueller Übergriffe im kirchlichen Raum wenden.

Daneben sollen vorbeugende Maßnahmen verstärkt werden, kündigte die Kirche an. So müsse die Verantwortung von Kirchenvorständen und Kirchenkreisvorständen bei Vorwürfen von sexuellem Missbrauch geschärft werden. Auch müsse geprüft werden, wie weit die seelsorgerliche Verschwiegenheit in diesen Fällen reicht.



 

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