Ruf des Muezzin genehmigt
03.02.2010 | Rendsburg (epd). Die Stadt Rendsburg hat am Dienstag dem Islamischen Zentrum für deren Moschee (Eckernförder Straße) den umstrittenen Gebetsruf von den 26 Meter hohen Minaretten (Türmen) erlaubt.

Moschee in Rendsburg / Foto: List/Wikimedia Commons
Nach Schleswig und Neumünster wird der Muezzin nun auch hier zum Gebet rufen dürfen. Die Genehmigung gilt ab sofort, teilte Bürgermeister Andreas Breitner (SPD) am Dienstag mit. Sie umfasst den fünfmaligen Ruf in der Zeit von 6 bis 22 Uhr. Gebetsrufe in der Nachtzeit wurden von der Stadt untersagt.
Breitner verwies auf eine schalltechnische Untersuchung, der zufolge der Gebetsruf nur knapp über 40 Dezibel laut ist.
Dies entspreche der Lautstärke eines leisen Radios oder singenden Vögeln. Die schalltechnischen Bewertungen der Stadt seien mit dem Kieler Umweltministerium und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abgestimmt worden.
Die Lautstärke des Gebetsrufes liege damit rund zehn Dezibel "unter den in einem allgemeinen Wohngebiet geltenden Grenzwerten", so der Bürgermeister.
Nach der Entscheidung gab es im Rendsburger Rathaus Proteste von einigen Gegnern des Muezzin-Rufs. Seit Wochen ist er umstritten. Eine Bürgerinitiative "Kein öffentlicher Gebetsruf" hatte im November 2009 der Rendsburger Ratsversammlung 783 Unterschriften gegen den Antrag des Islamischen Zentrums überreicht.
Die Nordelbische Kirche rief nach Bekanntgabe der Genehmigung die Stadtverwaltung, Politiker vor Ort und die Moscheegemeinde dazu auf, im Dialog mit den Kritikern zu versuchen, einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
"Auch Muslime müssen bei uns das Recht haben, ihre Religion auszuüben", sagte der stellvertretende Pressesprecher Thomas Kärst dem epd. Allerdings seit es fraglich, ob es der Integration dient, "wenn der elektronisch verstärkte Gebetsruf gegen den Willen der Anwohner durchgesetzt wird". Kärst: "In diesem Punkt muss man die Sorgen der Menschen sehr ernst nehmen."
Die SPD-Landtagsfraktion begrüßte die Rendsburger Entscheidung. Es gebe keine sachlichen Argumente, die ein Verbot oder eine Einschränkung über die Nachtruhezeit hinaus gerechtfertigt hätten, sagten die integrationspolitische Sprecherin Serpil Midyatli und der kirchenpolitische Sprecher Rolf Fischer.
Die Religionsfreiheit gelte für alle in Deutschland lebenden Menschen. "Die pragmatische Lösung in Rendsburg ist ein Zeichen der Toleranz gegenüber religiös Andersgläubigen", fügten Midyatli und Fischer hinzu. Auch Serkan Tören als integrationspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion begrüßte die Entscheidung.
Die kirchenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Herlich Marie Todsen-Reese, rief die islamische Gemeinde in Rendsburg zum verstärkten Dialog auf. "An der rechtlichen Entscheidung ist nichts auszusetzen", sagte sie. Es entspreche ihrem demokratischen Grundverständnis, dass auch die islamischen Gemeinden offen und vor allem öffentlich leben dürfen. Die Reaktion der Bevölkerung zeige jedoch, "dass noch ein weiter Weg des Dialogs vor uns liegt, bis die Integration wirklich gelingen kann".
Bürgermeister Breitner betonte, dass der Gebetsruf außerhalb der Moschee nicht oder kaum zu hören sein wird. Damit liegen keine Untersagungsgründe vor.
"Ich hoffe, dass nach dieser Entscheidung nun wie in Schleswig und Neumünster sehr schnell wieder der Alltag einkehrt und sich der offene Dialog zwischen den Nachbarn vor Ort und den verschiedenen Glaubensrichtungen in unserer Stadt fortsetzt", sagte er.
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